Die Zusammenfassung der Betriebsarten mit ähnlicher wirtschaftlicher Tätigkeit bzw. aufgrund der Risikosätze im Berufsunfallbereich erscheint deshalb als risikogerecht. cc. Im Hinblick auf die erwähnte positive Korrelation zwischen NBU- und Berufsunfall-Risiko erscheint auch die Anknüpfung an der Art des Betriebs und damit der zweite Schritt (Zusammenfassung der Betriebe zu einer Risikonummer) als risikoentsprechend. Eine weitere Verfeinerung des Tarifs durch das Abstellen auf die Risikoerfahrungen des Einzelbetriebs (Bonus-Malus) - die allenfalls geeignet wäre, die Sicherheitskultur in einem Betrieb zu stimulieren - wäre von Gesetzes wegen möglich, ist aber nicht vorgeschrieben.