Die Grenze zwischen den vier Klassen wurde so gezogen, dass auf jede Klasse eine ähnlich grosse Lohnsumme entfällt, damit vier möglichst gleich grosse Klassen entstehen. b. Bei der Prüfung der Verfassungs- und Gesetzmässigkeit des NBU-Prämientarifs bzw. der im vorliegenden Fall angewandten Tarifposition kann davon ausgegangen werden, dass die Zuteilung zum Tarif insgesamt rechtmässig ist, wenn die einzelnen Schritte nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstossen und wenn die Klassenbildung sich insgesamt als dem Risiko entsprechend erweist. aa.