In die Klasse 11 wurden die öffentlichen Verwaltungen eingereiht, in die Klasse 12 Risikonummerngruppen mit einem NBU-Risikosatz für Kurzfristleistungen zwischen 4,234 und 5,588‰, in die Klasse 13 zwischen 5,713 und 7,180‰ und in die Klasse 14 Risikonummerngruppen mit einem NBU-Risikosatz für Kurzfristleistungen von mindestens 7,303‰. Die Grenze zwischen den vier Klassen wurde so gezogen, dass auf jede Klasse eine ähnlich grosse Lohnsumme entfällt, damit vier möglichst gleich grosse Klassen entstehen.