In einem vierten Schritt werden die Risikonummerngruppen schliesslich einer der vier Klassen des NBU-Tarifs zugeteilt. Kriterium der Gruppenbildung ist in diesem Schritt die Ähnlichkeit des Risikosatzes für Kurzfristleistungen (Behandlungskosten, Taggelder) in der NBU-Versicherung in den Jahren 1984 bis 1991. In die Klasse 11 wurden die öffentlichen Verwaltungen eingereiht, in die Klasse 12 Risikonummerngruppen mit einem NBU-Risikosatz für Kurzfristleistungen zwischen 4,234 und 5,588‰, in die Klasse 13 zwischen 5,713 und 7,180‰ und in die Klasse 14 Risikonummerngruppen mit einem NBU-Risikosatz für Kurzfristleistungen von mindestens 7,303‰.