1.-6. (Grundsätzliche Überlegungen zu Eintreten, Überprüfungsbefugnis, usw., vgl. Urteil betreffend die SUVA, VPB 61.23 A I, E. 1-6) 7. Der seit dem 1. Januar 1995 geltende Tarif für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU-Versicherung), an welchen sich die in der PKU zusammengeschlossenen Versicherer halten, enthält vier Risikoklassen, nämlich die Klassen 11.10, 12.10, 13.10 und 14.10, wobei 10 die Unterklasse benennt. In Ziff. 6.2.2 des Tarifs ist die Möglichkeit der Bildung weiterer Unterklassen vorgesehen. Grundlage des Prämientarifs sind statistische Erhebungen.