Mit anderen Worten ist auf der Ebene der Einzelpersonen ein Zusammenhang zwischen beruflichem und nichtberuflichem Risiko (noch) nicht nachgewiesen (Franz von Arx / Remo Molinaro, Das Unfallrisiko im Beruf und in der Freizeit, SUVA-Bulletin 1995/59, S. 7). Da aber andererseits feststeht, dass das Berufsunfallrisiko sämtlicher Betriebe einer bestimmten Art (z. B. sämtlicher Möbelfabriken) mit dem globalen NBU-Risiko sämtlicher Betriebsangehöriger positiv korreliert, ist die betriebsweise Zuordnung zum NBU-Tarif gerechtfertigt. Allfällige Unterschiede im Freizeitverhalten einzelner Betriebsangehöriger können dabei nicht berücksichtigt werden.