Demgegenüber würde eine Unterscheidung zwischen branchentypischen und branchenuntypischen Tätigkeiten (neben der erheblichen definitionsmässigen Schwierigkeit) gleichsam zu individuellen Risikoeinheiten führen. Dies würde eine gesonderte Erfassung des Einkommens und der Tätigkeit jeder einzelnen versicherten Person erfordern, wobei Einkommen und Tätigkeit erfahrungsgemäss mehr oder weniger häufigen Wechseln unterworfen sind. Ausserdem müsste der Risikoverlauf jeder einzelnen Tätigkeit verfolgt werden.