In der bestehenden obligatorischen Unfallversicherung ist sowohl der berufliche als auch der nichtberufliche Zweig auf den Risikoeinheiten der Betriebe aufgebaut. Von Gesetzes wegen werden die Löhne betriebsweise erfasst, Statistiken werden sowohl in der Berufsunfall- als auch in der NBU-Versicherung aufgrund der betriebsweise zu erfassenden prämienpflichtigen Lohnsummen erstellt (Art. 105 Abs. 2 UVV). Demgegenüber würde eine Unterscheidung zwischen branchentypischen und branchenuntypischen Tätigkeiten (neben der erheblichen definitionsmässigen Schwierigkeit) gleichsam zu individuellen Risikoeinheiten führen.