Sämtliche Arbeitnehmenden eines Betriebs werden einheitlich einer Risikoklasse zugeordnet, unabhängig davon, ob sie individuell tatsächlich demselben beruflichen Unfallrisiko ausgesetzt sind. Damit entsteht eine gewisse betriebliche Solidarität, welche Unterscheidungen zwischen den handwerklich Tätigen und den in der Administration Tätigen ein und desselben Betriebs verhindert. Es liegt nahe, dieselbe innerbetriebliche Solidarität auch auf die NBU-Versicherung auszudehnen. In der bestehenden obligatorischen Unfallversicherung ist sowohl der berufliche als auch der nichtberufliche Zweig auf den Risikoeinheiten der Betriebe aufgebaut.