Im Hinblick auf die Abhängigkeit des Risikoverlaufs in der NBU-Versicherung von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit erscheint auch die Anknüpfung an der Art des Betriebs und damit der zweite Schritt (Zusammenfassung der Betriebe zu einer Klasse) als risikoentsprechend. Eine weitere Verfeinerung des Tarifs durch das Abstellen auf die Risikoerfahrungen des Einzelbetriebs (Bonus-Malus) - die allenfalls geeignet wäre, die Sicherheitskultur in einem Betrieb zu stimulieren - wäre von Gesetzes wegen möglich, ist aber nicht vorgeschrieben. dd.