Indessen bestätigen die nach den gesetzlichen Bestimmungen erhobenen Statistiken die These, dass sich die Unfallkosten der verschiedenen Wirtschaftszweige in der NBU-Versicherung signifikant voneinander unterscheiden und der Risikoverlauf somit von der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit (mit-)bestimmt wird (vgl. E. 7). Die Zusammenfassung der Betriebsarten mit ähnlicher wirtschaftlicher Tätigkeit zu einem Wirtschaftszweig erscheint deshalb als risikogerecht.