1993. In die Risikogemeinschaft A wurden vier Wirtschaftszweige (u. a. die öffentlichen Verwaltungen) mit einem NBU-Risikosatz zwischen 10,4 und 12,5‰ eingereiht, in die Risikogemeinschaft B vierzehn Wirtschaftszweige mit einem NBU-Risikosatz zwischen 13,4 und 15,9‰, in die Risikogemeinschaft C sieben Wirtschaftszweige mit einem NBU-Risikosatz zwischen 17,3 und 19,9‰ und in die Risikogemeinschaft D fünf Wirtschaftszweige mit einem NBU-Risikosatz zwischen 21,6 und 30,1‰. Beizufügen ist, dass in der für die NBU-Versicherung zu entrichtenden Prämie ein Zuschlag für Verwaltungskosten von 12,5% und für die Kosten der Verhütung von Nichtberufsunfällen von 0,75% der Nettoprämie enthalten ist