Branchen mit einem hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten wiesen deshalb geringere Berufsunfall- und NBU-Kosten auf. Es kann indessen vorliegend offenbleiben, welches die Gründe dafür sind, dass sich die Unfallkosten in der NBU-Versicherung wie diejenigen in der Berufsunfall-Versicherung von Wirtschaftszweig zu Wirtschaftszweig signifikant unterscheiden. Entscheidend ist, dass sie sich unterscheiden. 8.a. Obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle gemäss UVG versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden (Art. 1 Abs. 1 UVG), deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens zwölf Stunden beträgt (Art. 7 Abs. 2 UVG in Verbindung mit Art.