Zur Beschaffung von Unterlagen für die Prämienbemessung erstellen die Versicherer jährlich eine Risikostatistik nach Betrieben oder Betriebsarten, nach Klassen der Prämientarife und nach Versicherungszweigen (u. a. in der obligatorischen NBU-Versicherung). Die Risikostatistik ist aufgrund der betriebsweise zu erfassenden prämienpflichtigen Lohnsummen und Nettoprämien sowie der fallweise zu erfassenden Pflegeleistungen und Kostenvergütungen, Taggelder, Rentenkapitalwerte, Integritätsentschädigungen, Abfindungen und Regresseinnahmen zu führen (Art. 105 Abs. 3 der V über die Unfallversicherung vom 20. Dezember 1982 [UVV], SR 832.202;