In dem seit dem 1. Januar 1995 geltenden Tarif der SUVA für die NBU-Versicherung ist die Risikogemeinschaft A in die Klasse 5, die Risikogemeinschaft B in die Klasse 7, die Risikogemeinschaft C in die Klasse 9 und die Risikogemeinschaft D in die Klasse 11 eingereiht. Grundlage der Klassenbildung sind statistische Erhebungen. Zur Beschaffung von Unterlagen für die Prämienbemessung erstellen die Versicherer jährlich eine Risikostatistik nach Betrieben oder Betriebsarten, nach Klassen der Prämientarife und nach Versicherungszweigen (u. a. in der obligatorischen NBU-Versicherung).