Bei einem Monatslohn von Fr. 3000.- beläuft sich die Erhöhung auf Fr. 2.40 bzw. Fr. 7.50 bzw. 13.50, bei einem Monatslohn von Fr. 5000.- auf Fr. 4.- bzw. Fr. 12.50 bzw. Fr. 22.50 monatlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die SUVA, wäre sie beim Einheitstarif geblieben, die Prämie auf 17,1 Lohnpromille erhöht hätte; die Erhöhung für die drei oberen Tarifklassen ist deshalb nur zum Teil Folge der Schaffung eines Vier-Klassen-Tarifs, nämlich in der zweitobersten Tarifklasse die Erhöhung um 0,9 und in der obersten Tarifklasse diejenige um 2,9 Lohnpromille, während die drittoberste Tarifklasse im Vier-Klassen-Tarif gegenüber der Einheitsprämie eine Reduktion um 0,8‰ erfährt.