Infolge des Anstiegs der Kosten der Freizeitunfälle wurde der Prämiensatz auf 1. Januar 1994 auf 15,5 Lohnpromille erhöht. Von verschiedenen Seiten wurde ein Abweichen von der Einheitsprämie und eine risikogerechte Abstufung der Prämien postuliert. Auf 1. Januar 1995 wurde der nach Wirtschaftszweigen abgestufte Vier-Klassen-Prämientarif in Kraft gesetzt.