Andreas Auer, Die schweizerische Verfassungsgerichtsbarkeit, Basel / Frankfurt a. M. 1984, Nr. 182; Fridolin Schiesser, Das akzessorische Prüfungsrecht, Diss. Zürich 1984, S. 37). Dies würde gegebenenfalls zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung und insofern zur Gutheissung der Beschwerde führen.