Fritz Gygi, Verwaltungsrecht, Bern 1986, S. 95). Ebenso kann die Rechtsmittelinstanz bei der Beurteilung einer Verfügung, welche sich auf einen Tarif stützt, vorfrageweise überprüfen, ob die im konkreten Fall angewandte Tarifbestimmung rechtmässig ist. Das Gericht kann aber nicht den Tarif als Ganzen mit all seinen Positionen und diese in ihrem gegenseitigen Verhältnis auf die Gesetzmässigkeit hin überprüfen, wohl aber die konkret angewandte Tarifposition ausser acht lassen, wenn sie sich als gesetz- oder verfassungswidrig erweist (Sozialversicherungsrecht [SVR] 1995 Krankenversicherung [KV] Nr. 60, S. 187, E. 7b/cc; Andreas Auer, Die schweizerische Verfassungsgerichtsbarkeit, Basel /