er ist mithin hierarchisch dem Gesetz untergeordnet. Wie bei einer Verordnung oder einer anderen dem Gesetz nachgehenden Rechtsquelle kann der Tarif auf seine Vereinbarkeit mit dem hierarchisch übergeordneten Rechtssatz hin überprüft werden. Ermächtigt die gesetzliche Delegation die verordnungsgebende Instanz nicht, von der Bundesverfassung abzuweichen, überprüft das Gericht auch die Verfassungsmässigkeit der Verordnung (BGE 118 Ib 372 E. 4; Walter Haller, Kommentar zur Bundesverfassung der Schweizerischen