3 einzig zwischen Arbeitgebenden und Versicherer besteht. Drittens sind von der streitigen Neueinreihung in den Prämientarif, welche die meisten Privatversicherer und auch die SUVA vorgenommen haben, praktisch sämtliche obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle Versicherte betroffen. Bei einer grossen Zahl von betroffenen Arbeitnehmenden ist es nach der Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts gerechtfertigt, auf eine Zustellung an jede einzelne versicherte Person zu verzichten und die Verfügung einzig den Arbeitgebenden zuzustellen (Kranken- und Unfallversicherung: Rechtsprechung und Verwaltungspraxis [