Dieses Vorgehen ist aufgrund verschiedener Umstände gutzuheissen. Erstens kennen die Unfallversicherer die betriebsinterne Aufteilung der Prämienlast in der NBU-Versicherung nicht. Wollten sie die Verfügung den tatsächlich mit den Prämien belasteten Personen zustellen, müssten sie für jeden Betrieb in Erfahrung bringen, wer die Prämien in der NBU-Versicherung trägt. Bestünden innerhalb eines Betriebes verschiedene Aufteilungsarten, müsste die Verfügungszustellung sogar innerhalb eines Betriebs unterschiedlich gehandhabt werden. Dies würde einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten.