Im von der Beschwerdeführerin beigelegten Prospekt offeriert diese ihre Produktepalette - akustische Dämmstoffe und industrielle Lärmschutzvorrichtungen - sowie die Anfertigung individueller Stanzteile. Im von der Beschwerdegegnerin aufgenommenen Betriebsbeschrieb vom 8. Oktober 1993 wird die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Handelsbetrieb für akustische Dämmstoffe und industriellen Lärmschutz, Stanzarbeiten umschrieben. Die Gesamtlohnsumme beträgt Fr. 300 000.-, wovon Fr. 230 000.- auf Büro und Reisedienst, Fr. 45 500.- auf Lager und Spedition sowie Fr. 19 500.- auf Stanzarbeiten entfallen.