2 Verbesserungen der ihm vorgelegten Manuskripte zu veranlassen und auf die finanziellen und verlegerisch-technischen Aspekte einer Publikation einzuwirken, so auf die Festlegung des Verkaufspreises und auf die Höhe der Auflage. Solche Schritte liegen auch im Interesse des Gesuchstellers an der Publikation einer wissenschaftlich und sprachlich einwandfreien Arbeit und an der Vermeidung unnötiger Kosten. Damit wird entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers die Freiheit der Forschung in keiner Weise tangiert, da es jedem Forscher offen steht, für seine noch nicht veröffentlichte Arbeit einen Publikationsbeitrag zu verlangen.