A. Mit Schreiben vom 13. März 1989 ersuchte Fürsprecher J. den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) um Ausrichtung eines angemessenen Publikationsbeitrages für seine beiden Druckwerke «…» sowie «…». Mit Schreiben vom 4. April 1989 trat der Schweizerische Nationalfonds (Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften) auf das Gesuch nicht ein. Mit Schreiben vom 16. Mai 1989 erneuerte Fürsprecher J. sein Begehren, worauf ihm der Schweizerische Nationalfonds mit Brief vom 24. Mai 1989 den gleichen Bescheid gab.