Die Nachwuchsstipendien dienen der wissenschaftlichen Weiterbildung und der Förderung von Arbeiten angehender und fortgeschrittener Forscher, die das 35. Altersjahr nicht überschritten haben: - die angehenden Forscher haben ihr Studium mit einem Diplom, einem Lizentiat, einem Staatsexamen oder einem Doktorexamen abgeschlossen und sind während mindestens einem Jahr in der Forschung tätig gewesen; - die fortgeschrittenen Forscher müssen während mindestens