Darin beantragt er sinngemäss Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Zusprechung des ihm verweigerten Stipendiums. Zur Begründung führt er unter anderem aus, dass seine wissenschaftlichen Qualifikationen und Referenzen äusserst gut seien. Des weiteren habe er von verschiedenen Personen erfahren, dass die Altersgrenze keine absolute Bedingung sei und Stipendien auch schon älteren Gesuchstellern zugesprochen worden seien. Dem Vorwurf der mangelnden Beziehungen zu schweizerischen Instituten hält er entgegen, dass sehr wohl mindestens drei schweizerische Institute von seiner Arbeit profitieren könnten. Eine engere Zusammenarbeit mit schweizerischen Instituten sei zur Zeit nicht möglich, da