Forschung. Stipendium für «fortgeschrittene Forscher». Der Schweizerische Nationalfonds darf sich auf die durch internes Reglement festgelegte Altersbegrenzung von 35 Jahren trotz gelegentlicher Gewährung von Ausnahmen berufen, wenn sich im konkreten Fall ergibt, dass die Ablehnung eines Gesuches weder willkürlich noch in Überschreitung des Ermessens, sondern aus triftigen Gründen erfolgt ist.