7. (Kommentar zur Benotung). Obwohl der Forschungsrat nicht an die Beurteilungen der Gutachter gebunden ist und die Texte der Gutachter kritischer sind, als ihre Qualifikation in Buchstaben es vermuten lassen, weicht die Beurteilung des Referenten derart von den vorliegenden Gutachten ab, dass sie als unrichtige Feststellung des Sachverhalts bezeichnet werden muss. 8. Der ablehnende Beschluss des Forschungsrates wurde dem Gesuchsteller nur 12 Tage vor dem Ende der Gesuchsperiode seines laufenden Gesuchs mitgeteilt.