Der Vorwurf des Plagiates hat sich hinterher als falsch erwiesen. Um so erstaunlicher ist daher, dass sich dennoch diese Vermutung in der Folge wie ein roter Faden durch die weitere Behandlung zieht. Sie wurde zu spät entkräftet, bestand somit noch an dem Tag, wo das Referat geschrieben wurde. Auch wurde sie, nachdem sie schon widerlegt war, dem Gesuchsteller mitgeteilt. Darüber hinaus lassen gewisse andere Bemerkungen im Gutachten (z. B. die Beurteilung einer Veröffentlichung nach der Zeitschrift, in der sie publiziert wurde, oder der Beitrag eines Autors entsprechend seiner Stellung in der Autorenliste) Zweifel an der Unvoreingenommenheit dieses Experten aufkommen.