Die Rüge erscheint somit unbegründet. 5. Dem Forschungsrat wird jedoch vorgeworfen, seinen Entscheid auf Gutachten abgestützt zu haben, die er nicht hätte berücksichtigen dürfen. Dem kann beigepflichtet werden. a. Es ist offensichtlich, dass das zuerst eingetroffene Gutachten des Experten I in der ganzen Angelegenheit eine zentrale Rolle spielt. Es enthält den schwersten Vorwurf, den man neben der Falsifikation von Daten einem Wissenschaftler machen kann, nämlich den Vorwurf, ein Plagiat eingereicht zu haben.