beigelegt werden, um zu vermeiden, dass Konkurrenten als Gutachter beigezogen werden. Allerdings entsteht hier das Problem, dass das vom Beschwerdeführer bearbeitete Forschungsgebiet nicht allzu viele Forschungsgruppen aufweist, andererseits die Negativliste mit acht Namen eher lang ist. Diese Liste enthält einen hohen Prozentsatz der über dem Thema des Gesuches arbeitenden führenden Forscher. Dadurch wurde dem Nationalfonds die Auswahl an Gutachtern nicht leichtgemacht. Andererseits fielen tatsächlich die Stellungnahmen zweier dieser Experten pointiert negativ aus und bestätigten so die Befürchtungen des Beschwerdeführers.