Am 13. November ersuchte der Schweizerische Nationalfonds fünf Forscher um Prüfung des streitigen Kreditgesuches, wovon einer auf einer «Negativliste» vom Beschwerdeführer als unerwünscht bezeichnet wurde. Da zwei der angeschriebenen Experten den Auftrag nicht übernehmen konnten und die ersten eingetroffenen Gutachten (I und II) negativ waren, beschloss der Forschungsrat die Zuziehung dreier zusätzlicher Experten, wovon zwei wiederum auf der Negativliste zu finden waren, so dass schliesslich drei (II, III und VI) der sechs vorliegenden Expertisen von der Negativliste stammen. Dies wird vom Beschwerdeführer beanstandet. Im Prinzip ist es begrüssenswert, wenn von Antragstellern Negativlisten