Forschungsförderung. Verfahren. Feststellung des Sachverhalts durch Begutachtung von Gesuchen für Forschungsbeiträge. Ernennung der Experten und Prüfung der Gutachten durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Falls nicht formalrechtliche Ablehnungsgründe bestehen, ist der SNF hinsichtlich der Ernennung von Experten nicht zum vornherein an die vom Gesuchsteller eingereichte Negativliste gebunden;