2 dass der Gesuchsteller nicht schon während des Genehmigungsverfahrens hiezu Stellung nehmen könne. Nach welchen Kriterien die Priorität seines Projektes beurteilt worden sei, sei für ihn nicht nachvollziehbar. D. Mit Vernehmlassung vom 23. Dezember 1985 beantragt der Forschungsrat sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. II