Auch in den parlamentarischen Beratungen wurde der Umstand, dass es sich bei den mit Art. 23bis Abs. 2bis AlkG anvisierten Produkten um süsse Getränke handelte, stets explizit hervorgehoben. So führte Ständerat Eugen David als Sprecher der ständerätlichen Kommission aus, bei diesen Getränken sei die Gefahr deswegen besonders gross, weil sie einen Süssgehalt aufwiesen (AB 2003 S 672). Bundesrat Kaspar Villiger verwies im Verlauf der ständerätlichen Debatte darauf, dass diese verführerischen Getränke süss seien und damit Kinder in Versuchung führen und schon früh an den Alkoholkonsum gewöhnen könnten (AB 2003 S 674).