b. Diese sich aufgrund des Wortlauts des Gesetzes ergebende Auslegung wird durch die Materialien bestätigt. In seiner Botschaft vom 26. Feb­ruar 2003 (BBl 2003 II 2170 ff.) führte der Bundesrat aus, dass die Spirituosenanbieter immer neue Märkte erschliessen und neue Konsumentinnen und Konsumenten finden wollten. In einem Süssgetränk sei der Alkohol fast nicht spürbar. Die besondere Gefährlichkeit der Alcopops bestehe darin, dass sie ein jugendliches Publikum ansprechen würden, das an süsse Getränke gewohnt sei und den Geschmack traditioneller alkoholischer Getränke kaum liebe (BBl 2003 II 2176). Auch in den parlamentarischen Beratungen wurde der Umstand, dass es sich bei den mit Art.