Sofern 50 Gramm Zucker pro Liter stets bewirken würden, dass ein Getränk als süss empfunden wird, hätte man sich darauf beschränken können, den minimalen Zuckergehalt festzulegen. Dass der Begriff «süss» nicht objektiv definiert werden kann, sondern subjektiv verschieden wahrgenommen wird, macht diesen als Definitionskriterium nicht ungeeignet. So ist zum Beispiel auch der in Art. 28 Abs. 1 AlkG verwendete Begriff der gebrannten Wasser «zu Trink- und Genusszwecken» letztlich nicht allein objektiv verifizierbar, können doch die subjektiven Meinungen darüber, was noch trink- bzw. geniessbar ist, durchaus unterschiedlich sein.