das Getränk sei zwar gesüsst, im Vordergrund stehe aber ganz klar die für Aperitifs typische bittere Note. Damit unterscheide sich «Y» geschmacklich ganz entscheidend von den Süssgetränken im Sinne der neuen Gesetzesbestimmung. «Y» könne aber auch nicht als konsumfertig gemischt qualifiziert werden. (…) «Y» spreche aufgrund seines süss-bitteren Geschmacks nicht Jugendliche an, unterscheide sich als Aperitif auch funktionell ganz wesentlich von Alcopops und sei aufgrund seines Durchschnittspreises (…) für Jugendliche kaum interessant. Hinzu komme, dass für «Y» nur auf Handelsebene geworben werde.