d. Da die Beschwerdeführerin angekündigt hat, sie möchte die Werbemassnahmen im gleichen oder ähnlichen Stil weiterführen («Multiplizierung» der Werbekampagne), neue Sujets (anderes Barpersonal an neuen Standorten) jedoch noch nicht vorliegen, rechtfertigt es sich, die drei bisher von der EAV der Beschwerdeführerin bewilligten Sujets (drei Inserate, die in diversen Zeitschriften in der gesamten Schweiz erschienen sind) näher zu untersuchen. Die Inserate zeichnen sich durch folgenden Aufbau aus: Es handelt sich jeweils um ein ganzseitiges Inserat, das von einer grossen schwarz-weiss Photographie als Blickfang dominiert ist (im Format von ungefähr 18 x 18 cm).