Es handelte sich dabei um einen Barkeeper vom «Le B.» in G. und einen Chef de Bar vom «La T.» in Z. Da die bildlichen Darstellungen mit den bereits genehmigten Inseraten der Kampagne im Einklang standen, bestätigte die Koordinationsstelle der EAV die Gesetzeskonformität der Entwürfe. Hinsichtlich der französischsprachigen Werbetexte zu den bildlichen Darstellungen teilte die Koordinationsstelle der EAV der Werbeagentur am 29. Mai 2000 mit, dass nur ein Teil der vorgeschlagenen