{"Signatur": "CH_VB_024", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-11-09", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_024_JAAC-66-45--_2001-11-09.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005579.pdf?ID=150005579", "Checksum": "279ae3bd03eb2a5554d61df8d6f2bab5"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.45 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Alkoholrekurskommission 09.11.2001 JAAC 66.45 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d'alcool 09.11.2001 JAAC 66.45 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso dell'alcool 09.11.2001 JAAC 66.45 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Alkoholrekurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d'alcool"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso dell'alcool"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission fédérale de recours en matière d'alcool, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:15", "Checksum": "62597d0e717fcf0f314db82fbade24aa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Alkoholrekurskommission 09.11.2001 JAAC 66.45 \r\n\n 14\nparallel zur grossen schwarz-weiss Photographie - von oben nach unten sind\nnoch die Internetadresse der Beschwerdeführerin sowie ein Hinweis auf die\nWerbeagentur abgebildet.\ne.aa. Allen drei Inseraten ist gemeinsam, dass diese jeweils eine für den\nBetrachter als sympathisch erscheinende Person darstellen, die für das\nProdukt der Beschwerdeführerin mit einer Aussage werben. Im Zentrum\ndes Inserats steht ein offenbar selbstbewusster und erfolgreicher Barkeeper,\nder sich in seiner Arbeitsumgebung sichtlich wohl fühlt. Bei der Auswahl\nder Personen hat die Werbeagentur darauf geachtet, sogenannte «schöne\nMenschen», die in Aussehen und Auftreten als «Siegertypen» erscheinen,\nabzubilden, die als Sympathieträger für das beworbene Produkt auftreten.\nDie auf den Photographien erkennbare Einrichtung der Bar entspricht jeweils\neiner «klassischen Bar», die - soweit erkennbar - «teuer eingerichtet» ist.\nDas Produkt selbst wird im Inserat von einem Betrachter eher als «Anhängsel»\nempfunden, dies wenn man die Fläche der grossen schwarz-weiss\nPhotographie, auf der sich die Darstellung des Barmixers befindet mit der\nFläche für die Darstellung der Gläser und Flaschen vergleicht. An manchen\nStellen auf den grossen schwarz-weiss Photographien sind zusätzlich eher\nbeiläufig Flaschen von Y zu erkennen.\nbb. Das präsentierte Barpersonal hat mit dem Produktionsprozess der\nSpirituose selbst nichts zu tun. In den fraglichen Inseraten wird nicht einmal\neine weitere Verarbeitung von Whisky Y zu einem Cocktail oder zu einem\nanderen Endprodukt dargestellt. Ein unmittelbarer Zusammenhang in der\nArt, dass ein Barkeeper Whisky Y als Getränk zum Konsum vorbereiten\n(«ausschenken») würde, ist ebenfalls nicht erkennbar. Wenn nicht gerade\naufgrund der abgebildeten Flaschen bzw. des Textes ein Konnex zu Whisky\nY hergestellt würde, könnte ein unbefangener Betrachter nicht erkennen,\nwelches Getränk konkret beworben wird.\nDie abgebildeten Barszenen im Zusammenhang mit dem schriftlichen Hinweis\nauf Whisky Y weisen insgesamt eine Werbebotschaft auf, die einem Betrachter\nauf emotionale Weise die Botschaft suggeriert, dass durch den Konsum\ndes beworbenen Produkts eine hohe Lebensqualität oder andere positive\nEmpfindungen vermittelt werden. Der Betrachter soll dazu angeregt werden,\nin einem als angenehm dargestellten Umfeld - ähnlich wie in den abgebildeten\nLokalen - Whisky Y zu konsumieren (wer diese Spirituose konsumiert,\n«gehört dazu»). Auch wenn vorliegend keine konsumierenden Gäste in\nden Inseraten dargestellt werden, vermitteln die Bilder eine Stimmung\nvon positiver Ambiance in einer Begegnungsstätte, die den Bereich einer\nsachlichen Information über das Produkt (z. B. Kennzeichnung der Ware\nnach Gradstärke, Menge, Alter, usw.) verlassen hat. Eine Sachlichkeit\nder gemachten Aussagen (z. B. «Typisch schottisch», «Da gibts nichts zu\nschütteln», usw.) ist nur oberflächlich vorhanden. Derartige Aussagen\nkönnen auf viele andere Produkte ebenfalls zutreffen und vermitteln keine\nkonkrete produktspezifische Information über Whisky Y. Die vermittelte\n\n"}