{"Signatur": "CH_VB_024", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2001-11-09", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_024_JAAC-66-45--_2001-11-09.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150005579.pdf?ID=150005579", "Checksum": "279ae3bd03eb2a5554d61df8d6f2bab5"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 66.45 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Alkoholrekurskommission 09.11.2001 JAAC 66.45 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d'alcool 09.11.2001 JAAC 66.45 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso dell'alcool 09.11.2001 JAAC 66.45 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Alkoholrekurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Commission fédérale de recours en matière d'alcool"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Commissione federale di ricorso dell'alcool"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Commission fédérale de recours en matière d'alcool, jusqu'à 2006"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:24:15", "Checksum": "62597d0e717fcf0f314db82fbade24aa", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Alkoholrekurskommission 09.11.2001 JAAC 66.45 \r\n\n 13\nPraxis erfolgte durch die Verwaltung derart, dass ab dem Zeitpunkt der\nPraxisänderung keine Ausnahmen von der neuen Linie mehr gemacht wurden.\nDie Beschwerdeführerin konnte die ihr bereits bewilligten drei Sujets dagegen\nweiterhin verwenden.\nd. Da die Beschwerdeführerin angekündigt hat, sie möchte die\nWerbemassnahmen im gleichen oder ähnlichen Stil weiterführen\n(«Multiplizierung» der Werbekampagne), neue Sujets (anderes Barpersonal an\nneuen Standorten) jedoch noch nicht vorliegen, rechtfertigt es sich, die drei\nbisher von der EAV der Beschwerdeführerin bewilligten Sujets (drei Inserate,\ndie in diversen Zeitschriften in der gesamten Schweiz erschienen sind) näher\nzu untersuchen. Die Inserate zeichnen sich durch folgenden Aufbau aus:\nEs handelt sich jeweils um ein ganzseitiges Inserat, das von einer grossen\nschwarz-weiss Photographie als Blickfang dominiert ist (im Format von\nungefähr 18 x 18 cm). Dieses grosse Bild zeigt jeweils einen Barkeeper am\nTresen seiner Bar, wobei sich diese Person «in Pose» wirft. Das heisst, es wird\nnicht etwa eine typische Verrichtung während der Arbeit (z. B. Mixen eines\nCocktails) dargestellt, sondern diese Person lehnt sich lässig an den Tresen.\nAllen drei Darstellern ist gemeinsam, dass sie - mehr oder weniger - lächeln\nund sich bemühen, für einen Betrachter möglichst sympathisch zu erscheinen.\nIm Vorder- und Hintergrund sind die typischen Einrichtungen einer Bartheke\n(z. B. diverse Arbeitsutensilien wie Sieb, Plateau oder Shaker, ein Zapfhahn\nfür Bier, zur Präsentation aufgestellte Flaschen, usw.) zu sehen. Teilweise\nkönnen jene Flaschen identifiziert werden; bei den konkret erkennbaren\nFlaschen handelt es sich entweder um Flaschen mit Whisky Y oder um\nFlaschen für andere Produkte der Beschwerdeführerin. Im Vorder- und\nHintergrund ist jeweils auch Mobiliar zu erkennen (z. B. Bartheke, Lampen,\nGestelle für Flaschen, usw.), wie dies für eine Bar typisch ist. Innerhalb\nder Darstellung des Barkeepers an seinem Arbeitsplatz befindet sich seine\npersönliche Werbeaussage zum beworbenen Produkt («Dem ist nichts mehr\nbeizufügen», «Inutile d’en rajouter», «Typisch schottisch: Nur was es wirklich\nbraucht», «Un Ecossais généreux. Que demander de plus?», «Da gibts nichts zu\nschütteln», «Ecossais, cela coule de source …»). Rechts unterhalb dieses Bildes\nbefindet sich in kleiner Schrift ein Hinweis auf den Namen der abgebildeten\nPerson und deren Arbeitsort («Y bei …, Barkeeper im L. Bar, B.»; «Y servi par\n…, Barkeeper du L. Bar à B.», «Y bei …, Barkeeper im Le B., G.», «Y servi par\n…, Barkeeper du Le B. à G.», «Y bei …, Chef de bar im La T., Z.», «Y servi par …,\nChef de bar de La T. à Z.»).\nUnterhalb dieser grossen Darstellung des Barkeepers steht noch ein weiterer\nRaum im Umfang von ungefähr 18 x 8 cm zur Verfügung, der auf folgende Art\nund Weise ausgefüllt wird: Von links beginnend sind zwei jeweils ungefähr\n5 x 5 cm grosse schwarz-weiss Photographien mit Darstellungen der Y\nFlasche oder eines Whiskyglases zu sehen, wobei der Whisky - das heisst\ndie Flüssigkeit - dadurch hervorgehoben wird, dass diese in brauner Farbe\ndargestellt wird. Zum rechten Bildrand hin ist eine Flasche Whisky Y im\nFormat von ungefähr 4 x 2 cm in Farbe abgebildet. Unter dieser Flasche\nbefindet sich in markant grösserer Schrift als der restliche Text in diesen\nInseraten die Anpreisung: «Y» (1. Zeile); «Das Gute daran ist das Wahre\ndarin» (2. Zeile) bzw. «Sa richesse est à l’intérieur» (2. Zeile). Rechts oben -\n\n"}