8 Erzeugnissen sei diese Unterscheidung nicht mehr erforderlich (BBl 1996 I 383 und 384). In gleicher Weise verwendeten sowohl Bundesrat Villiger anlässlich der Eintretensdebatte im Ständerat wie auch Nationalrat Tschuppert als deutschsprachiger Berichterstatter im Nationalrat nicht den Begriff der alkoholhaltigen Erzeugnisse, die nicht zu Trink- und Genusszwecken dienen können, sondern sprachen von kosmetischen bzw. pharmazeutischen Produkten.