Das Parlament stimmte dem Vorschlag des Bundesrates, anstelle einer Ermässigung der Monopolgebühr vollständig auf die fiskalische Belastung von alkoholhaltigen Erzeugnissen, die nicht zu Trink- und Genusszwecken dienen können, zu verzichten, diskussionslos zu. Dabei hatte der Bundesrat in seiner Botschaft ausdrücklich festgehalten, dass das geltende Recht in Bezug auf Erzeugnisse, die nicht zu Trink- und Genusszwecken dienen können, zwischen «verbilligtem Sprit» mit mässiger und «Industriesprit» ohne Steuerbelastung unterscheide. Mit dem Verzicht auf die fiskalische Belastung von Sprit für die Herstellung von pharmazeutischen und kosmetischen