wenn bei der Herstellung eines Produktes die Alkohol-Richtlinien der IKS eingehalten werden, handelt es sich um ein Heilmittel. Sofern die Vorschriften nicht eingehalten werden, könnte ansonsten die gesundheitspolitische Forderung des Verfassungsgebers nach fiskalischer Belastung des Alkoholkonsums leicht über die Bezeichnung eines Erzeugnisses als Heilmittel umgangen werden (E. 4).