Somit entspreche die Unterstellung von Alcopops unter die Alkoholgesetzgebung vollumfänglich Sinn und Zweck des Alkoholgesetzes. Wenn der Verfassungs- bzw. der Gesetzgeber aus im Wesentlichen politischen Gründen entschieden hätten, ausschliesslich durch Vergärung gewonnene alkoholische Erzeugnisse von der Alkoholgesetzgebung auszunehmen, habe er dies im Hinblick auf die dannzumal einzig bekannten Getränke wie Wein, Bier und Most