Diese Entwicklung bewog denn auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates dazu, am 20. November 1997 mit einem Schreiben an Bundesrätin Ruth Dreifuss, der Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern, ihre Besorgnis über den Alkoholkonsum von Jugendlichen zum Ausdruck zu bringen. Der Bundesrat wurde in diesem Schreiben aufgefordert, weitere Anstrengungen zur Eindämmung des Alkoholkonsums von Jugendlichen zu unternehmen, insbesondere den Vollzug der Alkoholgesetzgebung der Kantone und des Bundes strenger zu kontrollieren sowie zu prüfen, ob im Lebensmittelgesetz eine Bestimmung einzuführen sei, welche jegliche Abgabe alkoholischer