8 Spirituosen beigemischt wurden, zweifellos der Alkoholgesetzgebung, handelt es sich doch dabei um ein Erzeugnis, das neben anderen Stoffen gebrannte Wasser enthält. d. Der Begriff der Getränke, die durch alkoholische Gärung gewonnen werden, wie er von der Lebenmittelgesetzgebung definiert wird, stimmt somit nicht mit dem Begriff der «ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Erzeugnisse» im Sinne von Art. 2 Abs. 2 AlkG überein. Auch die systematische Auslegungsmethode führt somit nicht zu einer eindeutigen Definition dieses Begriffs.