383 LMV). - Getränke aus Obst- oder Fruchtwein sind Getränke, die als Hauptbestandteil Obst- oder Fruchtwein enthalten und denen Zutaten wie Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Fruchtsäfte, Spirituosen, Zucker, Zuckerarten oder Honig sowie Auszüge von aromatischen Pflanzen oder Pflanzenteilen oder natürliche oder naturidentische Aromen zugegeben werden können. Der Gehalt an Obst- oder Fruchtwein im Enderzeugnis muss mindestens 50 Massenprozent betragen (Art. 393 LMV). c. Das Produkt «C.» besteht aus 85% Apfelwein, 7% konzentriertem Cassissaft, 6% Honig, 1,5% konzentriertem Zitronensaft und 0,5% Cassisaroma.